Trennung
Bis es zu einer Trennung kommt, sind meistens unüberbrückbare Differenzen vorausgegangen. Die Entscheidung, eine Beziehung zu beenden, ist mit Emotionen und Unsicherheiten verbunden und erfordert viel Kraft. Für manchen Menschen mag die Trennung eine grosse Erleichterung sein, während sie bei anderen viel Schmerz verursacht. Nebst dem Wechselbad von Gefühlen, sind beide Parteien gefordert, sich mit juristischen und finanziellen Fragen auseinanderzusetzen.
Verheiratet
Einvernehmliche Trennung:
Die einfachste und kostengünstigste Variante ist die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen einer Trennungsvereinbarung zu regeln. Wenn zwischen den Ehegatten nicht nur Einigkeit besteht, getrennte Wege zu beschreiten, sondern auch eine Einigkeit über die einzelnen Folgen des Getrenntlebens besteht, können sie den gemeinsamen Haushalt ohne gerichtliches Verfahren aufheben.
Für weitere Informationen: Trennung von verheirateten Eltern
Strittige Trennung (Eheschutz):
Wenn sich die Ehegatten über die Regelung des Getrenntlebens nicht einigen können oder sich ein Ehegatte einer Lösungsfindung verweigert, ist ein Eheschutzverfahren einzuleiten. Das Eheschutzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in welchem auf Verlangen eines Ehegatten die Folgen einer Trennung geregelt werden.
Unverheiratet
Einvernehmliche Trennung:
Nicht miteinander verheiratete Eltern können im Unterhaltsvertrag einvernehmlich die Höhe des Kindesunterhaltes festlegen. Damit der Unterhaltsvertrag für das Kind verbindlich wird, muss er von der KESB genehmigt werden.
In einer Elternvereinbarung können die Eltern weitere Kinderbelange wie Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Erziehungsgutschriften regeln.
Strittige Trennung:
Können sich die Eltern nicht über den Kindesunterhalt einigen, kann der Kindesunterhalt gerichtlich eingeklagt werden. Wird der Unterhaltsbeitrag beim Gericht eingeklagt, entscheidet das Gericht soweit nötig auch über andere strittige Fragen wie das Sorgerecht, die Obhut und das Besuchsrecht.
Unsere Schwerpunktthemen
Der Nutzen für Sie als Klient:
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