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Einvernehmliche Scheidung (Scheidung auf gemeinsames Begehren)

Wir unterstützen Sie dabei, im Rahmen eines konstruktiven und kooperativen Dialogs einvernehmliche Lösungen zu finden, um langwierige und emotional sowie finanziell belastende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, Missverständnisse zu klären und gemeinsam Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen beider Parteien gerecht werden.

Wenn beide Parteien respektvoll miteinander umgehen und gemeinsam Lösungen finden, ist es wahrscheinlicher, dass Sie nach der Scheidung ein positives oder zumindest neutrales Verhältnis beibehalten. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, werden Sie lebenslang miteinander verbunden sein, weshalb es für das Kindeswohl von grosser Wichtigkeit ist, ein achtungsvolles Verhältnis auch in der Zukunft zu bewahren, um Loyalitätskonflikte von Kindern zu vermeiden.  

Ziel ist es, eine umfassende Einigung zu den Scheidungsnebenfolgen mittels einer Scheidungskonvention, auch bekannt als Scheidungsvereinbarung, zu erreichen. In einer Scheidungskonvention werden folgende Aspekte geregelt:

  • Zuteilung der ehelichen Wohnung
  • Kinderbelange (Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Kindesunterhalt)
  • nachehelicher Unterhalt
  • Vermögensaufteilung (güterrechtliche Auseinandersetzung)
  • Berufliche Vorsorge.

Eine weitere Option ist die Teileinigung: Dabei schliessen Sie nur über jene Angelegenheiten, über die Sie sich einig sind, eine Scheidungskonvention ab. Die strittig gebliebenen Nebenfolgen regelt das Gericht und fällt ein Urteil, das für beide Parteien verbindlich ist.

Für weitere Informationen zur Scheidungskonvention (Checklisten/Muster):

https://www.gerichte-zh.ch/themen/ehe-und-familie/scheidung/musterkonventionen.html

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