Ehevertrag
Ein Ehevertrag wird häufig als unromantisch empfunden, da er rechtliche und finanzielle Aspekte in eine Beziehung einbringt, die eigentlich auf Liebe und Vertrauen basieren sollte. Jedoch kann diese Sichtweise dazu führen, dass die tatsächlichen Vorteile eines Ehevertrages übersehen werden.
Der Ehevertrag kann helfen, den anderen Ehegatten besserzustellen, indem ihm im Todesfall die gesamte Errungenschaft zugewendet wird. Das grösste Vermögen der Ehegatten liegt oft in der Errungenschaft, also dem, was sie während der Ehe gemeinsam gespart und gekauft haben – zum Beispiel eine Liegenschaft. Insbesondere auch Ehegatten mit gemeinsamen minderjährigen Kindern können ein Interesse daran haben, dass die gesamte Errungenschaft dem anderen Ehegatten zugewiesen wird, damit der hinterbliebene Ehegatte nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er seine erbberechtigten (allenfalls minderjährigen) Kinder auszahlen muss.
Wenn ein Ehegatte ein eigenes Unternehmen hat, ist ein Ehevertrag ebenfalls sehr empfehlenswert. Im Falle einer Scheidung kann es nämlich vorkommen, dass ein erfolgreiches KMU verkauft, liquidiert oder Anteile am Unternehmen dem anderen Ehegatten übertragen werden müssen, weil dem unternehmenseigenen Ehegatten die notwendige Liquidität fehlt, um den anderen auszuzahlen. Mit einem Ehevertrag können Unternehmensanteile als Eigengut festgelegt werden und die aus diesen Anteilen erzielten Gewinne von der Errungenschaft ausgeschlossen werden.
Nebst einem Ehevertrag ist es ratsam, sich auch mit erbrechtlichen Bestimmungen zu befassen, um den Nachlass im Todesfall nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können die Ehegatten solche Regelungen festlegen. Beispielsweise kann der andere Ehegatte erbrechtlich maximal begünstigt werden, indem er als Universalerbe eingesetzt und die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden.