Kindesunterhalt (Alimente): Was Eltern wissen müssen

Aus welchen Teilen besteht der Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalts setzt sich aus Bar-, Natural- und Betreuungsunterhalt zusammen.
Barunterhalt
Der Barunterhalt dient der Deckung der direkten Kinderkosten, wie beispielsweise des Anteils der Mietzinsen, Essen, Kleider, Ausbildungs- und Gesundheitskosten etc.). Hierzu darf nach neuster bundesgerichtlicher Rechtsprechung weder eine abstrakte Berechnung stattfinden noch darf sich die Berechnung auf kantonale Tabellen (z.B. «Zürcher Tabelle») abstellen.
Naturalunterhalt
Wenn das Kind unter der alleinigen Obhut eines Elternteils steht, leistet der obhutsberechtigte Elternteil durch die Pflege und Erziehung des Kindes einen Naturalunterhalt.
Betreuungsunterhalt
Mit dem Betreuungsunterhalt wird das familienrechtliche Existenzminimum des obhutsberechtigten Elternteils sichergestellt, sofern dieser infolge der Kinderbetreuung nicht in der Lage ist, seinen Bedarf selber zu decken.
Was ist das Schulstufenmodell?
Je höher das Alter der Kinder, desto geringer ist in der Regel der Aufwand und die Intensität der Betreuung. Das hat zur Folge, dass dem alleine obhutsberechtigten Elternteil ein höheres Erwerbspensum zugemutet werden kann. Das Schulstufenmodell besagt gemäss Bundesgericht was folgt:
- Ab der obligatorischen Schulpflicht kann die betreuende Person einem 50%-Pensum nachgehen.
- Mit dem Übertritt in die Oberstufe ist ein 80%-Pensum möglich.
- Ab dem vollendeten 16. Altersjahr kann zu 100% gearbeitet werden.
Wer bezahlt den Unterhalt?
Grundsätzlich leistet der betreuende Elternteil einen Naturalunterhalt, weshalb bei der alleinigen Obhut der andere Elternteil den Kindesunterhalt (Bar- und Betreuungsunterhalt) zu bezahlen hat. Bei der alternierenden Obhut mit hälftigem Betreuungsanteil erfolgt die Teilung des Unterhalts nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Eltern.
Wie hoch ist der Unterhalt?
Der Kindesunterhalt ist abhängig von den Bedürfnissen der Kinder und steigt mit zunehmendem Alter des Kindes an. Zudem soll die Höhe des Kindesunterhaltes der Lebensstellung und der Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen.
Wie lange besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt?
Der Pflicht zur Leistung von Kindesunterhalt der Eltern besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes. Die Unterhaltspflicht kann sich ausnahmsweise auch auf volljährige Kinder ausweiten, und zwar so lange, bis das Kind eine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat oder diese ordentlicherweise hätte abgeschlossen werden können. Die Unterhaltspflicht ist grundsätzlich nur bis zum Abschluss einer Erstausbildung geschuldet. Die Leistung von Kindesunterhalt an volljährige Kinder muss den Eltern wirtschaftlich möglich sein sowie deren Leistungsmöglichkeit entsprechen und zudem zumutbar sein.
Was kann ich tun, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Werden Unterhaltszahlungen durch den Elternteil nicht geleistet, stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung: Insbesondere sind das die Inkassohilfe, Schuldneranweisung, Betreibung oder Strafanzeige.
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