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Vom Konflikt zur Einigung: Scheidungsvereinbarung

Was ist eine Scheidungskonvention?

Eine Scheidungskonvention, auch Scheidungsvereinbarung genannt, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten, die sowohl den gemeinsamen Scheidungswillen als auch sämtliche Folgen der Scheidung regelt.

Welche Scheidungsfolgen sind zu regeln?

In der Scheidungskonvention müssen sämtliche Scheidungsfolgen geregelt werden, insb. nachehelicher Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, berufliche Vorsorge, Familienwohnung, Kinderbelange etc.

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Welche Belege müssen eingereicht werden?

Folgende Belege jeden Ehegattens sind einzureichen:

  • Für Schweizer Bürger: aktueller Familienausweis (nicht älter als drei Monate; Familienbüchlein genügt nicht)
  • Für Ausländer: Wohnsitzbestätigung
  • Belege über gesetzlich geforderte Referenzwerte, insbesondere:
    • Ausweis über das Erwerbseinkommen / Ersatzeinkommen;
    • Dokumente über Vermögen und Schulden (Eheverträge, Steuererklärungen, Wertschriftenverzeichnisse, Schuldverzeichnisse, Lohnausweise, Auszug 3. Säule, Grundbuchauszug etc.);
    • Belege über die notwendigen Lebenshaltungskosten (Wohnkosten, Krankenkassen- und Versicherungsprämien, andere regelmässig anfallende Fixkosten etc.);
    • Durchführbarkeitserklärung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.

Sie müssen dem Gericht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Scheidungskonvention vorliegen.

Was beinhaltet die gerichtliche Prüfung?

Nach Einreichen des gemeinsamen Scheidungsbegehrens lädt das Gericht die Ehegatten zu einer Anhörung vor, um den gemeinsamen Scheidungswillen und die Genehmigungsfähigkeit der Scheidungskonvention zu prüfen. Die Ehegatten müssen persönlich erscheinen und werden sowohl gemeinsam als auch getrennt angehört. Das Gericht prüft insbesondere:

  • Die Freiwilligkeit und Ernsthaftigkeit des Scheidungsbegehrens, genauer ob dieses aufgrund freien Willens und reiflicher Überlegung erfolgt ist;
  • Die Vollständigkeit und nicht offensichtliche Unangemessenheit der Scheidungskonvention sowie ggf. der Anträge bezüglich Kinderbelange;
  • Die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Belege.

Das Gericht stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest (Untersuchungsgrundsatz). Eine Ausnahme besteht bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung und dem nachehelichen Unterhalt, bei denen die Ehegatten grundsätzlich frei verfügen können. Das Gericht kann die Ehegatten auffordern, notwendige Unterlagen für die Beurteilung von vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen nachzureichen.

Sofern keine Probleme vorhanden sind, dauert die Anhörung nur eine kurze Zeit (ca. 15 – 45 Minuten).

Was sind die Folgen?

Ist das Gericht über das Vorliegen der obgenannten Voraussetzungen überzeugt, so spricht es die Scheidung aus.

Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so weist das Gericht das Scheidungsbegehren ab und setzt jedem Ehegatten eine Frist an, um das Scheidungsbegehren durch eine Scheidungsklage zu ersetzen.

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich festgelegt. Schweizweit belaufen sich diese auf CHF 500.00 – CHF 2’500.00.

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